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Rechtsanwaltskanzlei Akdag-Ünal - Rechtsanwältin Nebahat Akdag-Ünal - Logo

Aktuelles

Eine interessante Seite in Sachen Familienrecht

Neuigkeiten zu meiner Person

Am 17.01.2018 ist Frau Rechtsanwältin Akdag-Ünal zur Fachanwältin für Familienrecht ernannt worden.

Frau Rechtsanwältin war am 27.03.2017 Studiogast beim WDR.

Sie hat zum EuGH Urteil vom 14.03.2017 (Kopftuch-Urteil) gesprochen.

Rechtsanwältin Akdag-Ünal ist nunmehr auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Urteil: Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen

Ein Ehevertrag, durch den der geschiedene Partner wegen der hohen Zahlungspflicht zum Sozialhilfeempfänger wird, ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XII ZR 157/06).

Dabei wurde zum ersten Mal ein Ehevertrag für ungültig erklärt, der den Mann finanziell überforderte.

+49 (0) 208 / 698 121 41
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